Seit dem 1. Juni 2024 dürfen nur noch Personen mit einem Sachkundenachweis Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall, die in der V-NISSG aufgeführt sind, durchführen. Dieser Nachweis bestätigt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Um den Sachkundenachweis zu erhalten, müssen die Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) abgeschlossen werden.